I. Aktualisierungen zentraler nationaler Standards 2026
Neuer Standard für intelligente Kompaktregale GB/T 47490—2026 Veröffentlicht am 30. April 2026, offiziell in Kraft getreten am 1. November 2026. Zugehörig zum SAC/TC480. Er legt Anforderungen an den Sicherheitsschutz, die intelligente Steuerung, die Umgebungsüberwachung, die Datenerfassung sowie die Lagerplatzbestimmung fest und gilt für intelligente Kompaktregale in Archiven, Bibliotheken und Lagern.
Überarbeiteter Standard für Stahl-Lagerschränke und -Regale GB/T 28200: Genehmigt im Juli 2025, endgültige Genehmigung bis Ende 2026; ersetzt die alte Version GB/T 28200-2011. Wichtige Aktualisierungen: verbesserte Tragfähigkeitssicherheit, strukturelle Stabilität, Korrosionsschutzbeschichtung und Grenzwerte für Schadstoffe; zudem hinzugekommene Vorschriften zur elektrischen Sicherheit und zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) für intelligente Lagerregale.
Verordnung zu Gebrauchsanweisungen für Möbel GB/T 5296.6–2025: Inkrafttreten am 1. Februar 2026; ersetzt die Ausgabe aus dem Jahr 2004. Verbindliche Kennzeichnungsvorgaben: maximale Traglast, Installationswarnhinweise, Gehalt an Schadstoffen sowie Hinweise zur Produktrecyclingfähigkeit. Elektronische Gebrauchsanweisungen sind für alle Online-Verkäufe von Lagerregalen vorgeschrieben.
Laufende Umwelt- und Sicherheitsstandards
· GB/T 39692–2020 Bewertung umweltfreundlicher Produkte – Möbel: Im Jahr 2026 umfassen die Kernschwellenwerte einen Anteil an recyceltem Material von mindestens 25 %, VOC-Werte von ≤30 mg/m³ sowie eine Formaldehyd-Konzentration auf ENF-Stufe von ≤0,025 mg/m³.
· GB 18584-2001 Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Holzmöbeln: Ab 2026 obligatorische Prüfung von Formaldehyd, Schwermetallen und VOCs für Holzregale.
· GB/T 27924-2023 Allgemeine technische Spezifikationen für Lagerregale: Industrieregalen müssen einen statischen Lasttest mit dem 1,5-fachen der Nennlast bestehen; Durchbiegung der Regalbretter ≤ 1/200; Erdbebenfestigkeit Klasse 7.
II. Wichtige branchenspezifische Richtlinien 2026
Obligatorische Offenlegung der CO₂-Bilanz – Herausgegeben vom MIIT und MEE. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen RMB müssen ab 2026 offiziell die Produkt-CO₂-Emissionen offenlegen. Branchenspezifische Obergrenze für CO₂-Emissionen: ≤ 0,86 Tonnen CO₂e pro zehntausend Yuan Umsatz.
Subventionen für grüne Fertigung
· Steuerabzug für Investitionen in Ausrüstung bis zu 15 % für Produkte, die sowohl die Standards für Lagerregale als auch für umweltfreundliche Möbel erfüllen.
· Mehrwertsteuerrückerstattungsregelung für leichte, umweltfreundliche Regale gilt bis zum Ende des Jahres 2026.
Möbel-Altfür-Neu-Austauschpolitik – Fortgeführt im Jahr 2026. Maximaler Zuschuss von 300 RMB pro ENF-zertifiziertem Holzregal; Förderung erweitert auf stahlbasierte mehrschichtige Lagerregale.
Aktualisierte Umwelt-Emissionsvorschriften – Die Norm GB 27632–2025 „Emissionsstandard für die Holzmöbelindustrie“ gilt seit Januar 2026 vollständig. Anforderungen: Anteil wassergestützter Lacke ≥ 85 %, VOC-Entfernungsgrad ≥ 90 %.
III. Aufsicht & branchenweite Trends 2026
1. Wichtige Prüfpunkte bei marktüberwachenden Inspektionen: Tragfähigkeit, ENF-Formaldehydgehalt, Schwermetallgehalt der Beschichtung sowie Einhaltung der Kohlenstoffkennzeichnung.
2. Trend zur Materialaufwertung: Anteil recycelten Stahls/Aluminiums und FSC-zertifizierten Holzes auf 25 % im Jahr 2026 erhöht.
3. Konformität intelligenter Regale: Erfüllung der Normen GB/T 47490–2026, elektrische Sicherheit nach GB 4706.1 sowie elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) nach GB/T 17626 vorgeschrieben.
4. Marktzugangsbarrieren für Exporte: Für grenzüberschreitende Regalverkäufe erforderlich sind die EU-Umweltproduktdeklaration (EPD) und die CO₂-Fußabdruck-Zertifizierung, der amerikanische ANSI/BIFMA X5.9-Standard sowie der japanische JIS S 1024-Standard.
IV. Unternehmens-Compliance-Aktionsplan
1. Aktualisierung der Prüfeinrichtungen, um die überarbeiteten Anforderungen an Tragfähigkeit und Stabilität gemäß GB/T 28200 zu erfüllen.
2. Abschluss des Systems zur Erfassung der CO₂-Bilanz bis Juni 2026 für Großhersteller.
3. Deutliche Kennzeichnung der zulässigen Nutzlast, der ENF-Klasse und des CO₂-Labels auf allen Produkten sowie Aktualisierung der Online-Produkthandbücher.
4. Abschluss der Umstellung der Lackproduktion auf wasserbasierte Lacke, um Fördermittel für grüne Unternehmen sowie die Qualifikation für das Programm ‚Alt gegen Neu‘ zu beantragen.